Sprungmarken

Großes Staatswappen des Freistaats Bayern

Servicenavigation

  • Normale Textgröße verwenden
  • Große Textgröße verwenden
  • Sehr große Textgröße verwenden
  • Kontrastwechsel
Plattform für sichere Kommunikation
in Bayern

Dienstleistungsportal Bayern - Sichere Kommunikation

Hilfe


 

Hilfe für Bürger und Unternehmer

  1. Allgemein

    • Was muss ich tun, um erstmalig Anträge zu einem Vorhaben sicher elektronisch über die Plattform einreichen zu können?
      Sie müssen zuerst im Dienstleistungsportal Bayern die Daten für Ihr Vorhaben festlegen und "Zur Online-Antragstellung" wählen. Anschließend müssen Sie sich dann auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern registrieren und authentifizieren. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse und nach Eingabe des per Briefpost erhaltenen Aktivierungs-Codes können Sie ein Fallpostfach auf der Plattform anlegen und über das Internet Anträge sicher an den Einheitlichen Ansprechpartner und/oder die zuständigen Stellen senden.
    • Was muss ich tun, um erstmalig mit einer konkreten Behörde sicher elektronisch kommunizieren zu können?
      Sie müssen zuerst im Dienstleistungsportal Bayern eine konkrete Behörde auswählen und "Sichere Online-Kommunikation" wählen. "Sichere Online-Kommunikation" wird nur angezeigt, wenn sich die Behörde an die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern angeschlossen hat. Anschließend müssen Sie sich dann auf der Plattform registrieren und authentifizieren. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse und nach Eingabe des per Briefpost erhaltenen Aktivierungs-Codes können Sie ein Fallpostfach auf der Plattform anlegen und sicher mit der angeschlossenen Behörde kommunizieren.
    • Was ist ein Einheitlicher Ansprechpartner?

      Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.

      Weiterführende Informationen
  2. Registrierung und Authentifizierung

    • Welche Daten werden für die Registrierung und Authentifizierung benötigt?
      Wenn Sie sich auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern registrieren, müssen Sie neben Ihrem Vor- und Nachnamen Ihre Postanschrift sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Diese Daten werden verifiziert. Sie erhalten eine E-Mail, deren Erhalt Sie bestätigen müssen, und einige Tage später dann noch einen Brief mit einem Aktivierungs-Code. Nach Abschluss der Registrierung wird Ihr Benutzerkonto angelegt.
    • Wie lange dauert die Authentifizierung?
      Neben Ihrer E-Mail-Adresse wird im Rahmen der Registrierung auch Ihre postalische Adresse verifiziert. Sie müssen zunächst Ihre E-Mail-Adresse durch Klick auf einen Link bestätigen, den Sie per E-Mail erhalten. Anschließend müssen Sie Ihre persönlichen Daten (z. B. Postanschrift) erfassen. An die angegebene Anschrift wird dann auf dem Postweg ein Brief mit einem Aktivierungs-Code versendet. Es kann 3 bis 7 Tage dauern, bis Sie den Brief erhalten.
    • Warum werden meine Daten verifiziert?
      Mit der Verifizierung der E-Mail-Adresse und der Postanschrift soll verhindert werden, dass sich ein Nutzer der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern für eine andere Person ausgeben und in fremden Namen Nachrichten an angeschlossene Stellen senden oder anstelle dieser empfangen kann.
    • Kann ich mein Benutzerkonto jederzeit löschen?
      Sie können Ihr Benutzerkonto jederzeit über das "Mülleimer-Symbol" in der Symbolleiste löschen. Falls Sie bereits ein Fallpostfach eingerichtet haben, müssen Sie dieses jedoch vorher löschen. Wenn Sie bereits Nachrichten über das Fallpostfach versendet haben, werden die Empfänger der Nachrichten über die Löschung des Fallpostfaches informiert.
  3. Sichere elektronische Kommunikation

    • Was bedeutet "sichere elektronische Kommunikation"?

      Eine E-Mail-Nachricht passiert auf ihrer Reise mehrere Server-Knotenpunkte (z. B. E-Mail-Server, Router, Firewalls). Auf jedem dieser Knotenpunkte sowie unterwegs kann der Inhalt der E-Mail gelesen und auch verändert werden.

      Um das zu verhindern, sollten personenbezogene Daten in einer "sicheren" E-Mail-Nachricht an Behörden versendet werden. Um das Mitlesen der E-Mail-Nachricht auf dem Transportweg zu verhindern, muss diese verschlüsselt werden. Um sicherzustellen, dass der Inhalt der Nachricht nicht verändert wurde und um die Identität des Absenders sicherzustellen, muss die Nachricht signiert werden.

      Die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern ermöglicht Ihnen nach der Registrierung und Authentifizierung sicher mit den angeschlossenen Stellen zu kommunizieren. Alle über die Plattform versendeten Nachrichten werden automatisch verschlüsselt und von der Plattform signiert. Die angeschlossenen Stellen können Ihnen an die Plattform nur verschlüsselte und signierte Nachrichten zurück senden.

    • Kann ich mit jeder Behörde in Bayern sicher kommunizieren?

      Eine verschlüsselte Kommunikation ist über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern nur mit den an die Plattform angeschlossenen Stellen möglich.

      Für die sichere Kommunikation müssen Sie zunächst über das Dienstleistungsportal Bayern ein sog. Fallpostfach entweder für ein Vorhaben (z. B. für die Eröffnung eines Cafés in München) oder für eine Kommunikation mit einer konkreten Behörde (z. B. mit dem Landratsamt Bayreuth) anlegen.

      Wenn Sie ein Fallpostfach für ein Vorhaben eingerichtet haben, können Sie nur Nachrichten an den zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Stelle versenden, soweit diese den Zugang für die sichere elektronische Kommunikation über die Plattform eröffnet haben. Soweit eine Stelle den Zugang (noch) nicht eröffnet hat, werden Sie in der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern darauf hingewiesen. In diesem Fall können Sie sich in der Regel sicher nur über den herkömmlichen postalischen Weg oder über Fax an diese Stelle wenden.

      Wenn im Zusammenhang mit einem Vorhaben mehrere Stellen für eine Verwaltungsleistung zuständig sind, können Sie bei der Anlage des Fallpostfachs eine zuständige Stelle auswählen (am besten diejenige, mit der eine sichere Kommunikation möglich ist). Eine spätere Änderung ist nicht mehr möglich.

      Beispiel: Wenn Sie einen Betrieb in Bamberg eröffnen möchten, können Sie die Gewerbeanzeige an die Stadt Bamberg, die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, die Handwerkskammer für Oberfranken oder einen Einheitlichen Ansprechpartner senden. Bei Anlage des Fallpostfachs müssen Sie sich für eine Stelle entscheiden.

      Ein Fallpostfach für eine Kommunikation mit einer konkreten Behörde können Sie nur dann anlegen, wenn sich die Behörde an die Plattform angeschlossen hat.

  4. Fallpostfach

    • Was ist ein Fallpostfach?

      Die Kommunikation mit zuständigen Stellen ist über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern nur über sog. Fallpostfächer möglich.

      Ein Fallpostfach ist eine Art "Postfach" für ein Vorhaben (z. B. für die Eröffnung eines Cafés in München) oder eine Kommunikation mit einer konkreten Behörde (z. B. mit dem Landratsamt Bayreuth). Sie haben bei einem Fallpostfach, wie bei einem E-Mail-Postfach, die Möglichkeit, Nachrichten zu versenden und zu empfangen.

    • Wie funktioniert die sichere Kommunikation über ein Fallpostfach in Zusammenhang mit einem Vorhaben?

      Bei der Anlage des Fallpostfaches legen Sie mit der Auswahl der Daten für Ihr Vorhaben im Dienstleistungsportal Bayern über die im Portal hinterlegten Zuständigkeiten fest, mit welchen Behörden die Kommunikation künftig erfolgen soll. Sie können über das Fallpostfach Anträge sowie sonstige Dokumente https-geschützt hochladen und mit einem Begleittext an den Einheitlichen Ansprechpartner und/oder die zuständigen Stellen verschlüsselt und signiert senden. Der Einheitliche Ansprechpartner und/oder die zuständigen Stellen können Ihnen verschlüsselte Nachrichten an die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern zurücksenden. Diese werden in Ihrem Fallpostfach verschlüsselt gespeichert und können https-geschützt heruntergeladen werden.

      Sie können über das Fallpostfach nur mit den für Ihr Vorhaben zuständigen Stellen kommunizieren. Für die Kommunikation mit einer anderen Behörde müssen Sie über die Schaltfläche "Eine Behörde kontaktieren…" ein Fallpostfach für die Kommunikation mit einer konkreten Behörde einrichten.

    • Wie funktioniert die sichere Kommunikation über das Fallpostfach zur Kommunikation mit einer konkreten Behörde?

      Bei der Anlage des Fallpostfaches legen Sie im Dienstleistungsportal Bayern fest, mit welcher Behörde die Kommunikation künftig erfolgen soll. Sie können über das Fallpostfach Anträge sowie sonstige Dokumente https-geschützt hochladen und mit einem Begleittext an die zuständige Stelle verschlüsselt und signiert senden. Die zuständige Stelle kann Ihnen verschlüsselte Nachrichten an die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern zurücksenden. Diese werden in Ihrem Fallpostfach verschlüsselt gespeichert und können https-geschützt heruntergeladen werden.

      Sie müssen für jede Behörde, mit der Sie sicher kommunizieren möchten, ein eigenes Fallpostfach anlegen.

    • Wie kann ich ein Fallpostfach löschen?
      Wählen Sie das zu löschende Fallpostfach aus und klicken Sie bei einem Fallpostfach im Zusammenhang mit einem Vorhaben im Registerblatt "Falldaten" oder bei einem Fallpostfach für die Kommunikation mit einer konkreten Behörde im Registerblatt "Nachrichten" auf die Schaltfläche "Fallpostfach löschen". Wenn Sie bereits Nachrichten über das Fallpostfach versendet haben, werden die Empfänger der Nachrichten über die Löschung des Fallpostfaches informiert.
    • Warum kann ich für eine bestimmte Verwaltungsleistung im Zusammenhang mit einem Vorhaben keine Dokumente hochladen?
      Sie können nur dann Dokumente hochladen, wenn die für eine bestimmte Verwaltungsleistung zuständige Stelle sich an die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern angeschlossen hat. Wenn keine sichere Kommunikation mit der zuständigen Stelle über die Plattform möglich ist, müssen Sie sich ggf. auf dem Postweg oder per Fax an die zuständige Stelle wenden.
    • Kann ich mich darauf verlassen, dass die zuständige Stelle meine Nachricht erhalten hat?
      Nach dem Versand einer Nachricht an eine zuständige Stelle, erhalten Sie eine Fehlernachricht, wenn Ihre Nachricht nicht zugestellt werden konnte (z. B. wenn das E-Mail-Postfach nicht erreichbar ist). Wenn Sie möchten, dass die zuständige Stelle Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht bestätigt, wählen Sie bitte vor dem Versand der Nachricht die entsprechende Option aus.
    • Was muss ich tun, wenn die im Zusammenhang mit einem Vorhaben automatisch ermittelte bzw. von mir festgelegte zuständige Stelle mir mitteilt, dass eine andere Stelle für mich zuständig ist?

      Sie können die zuständige Stelle für eine Verwaltungsleistung im Fallpostfach, das Sie im Zusammenhang mit einem Vorhaben erstellt haben, nachträglich nicht ändern.

      Wenn die zuständige Stelle sich an die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern angeschlossen hat, können Sie jedoch für die Kommunikation mit dieser Behörde über die Schaltfläche "Eine Behörde kontaktieren…" ein neues Fallpostfach anlegen. Daneben können Sie Ihren Antrag inkl. Unterlagen auch auf dem Postweg oder per Fax an die zuständige Stelle senden.

      Wir sind bemüht, in unserem System für jeden Ort und für jede Verwaltungsleistung die richtigen zuständigen Stellen zu hinterlegen. Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall eine zuständige Stelle aufgrund eines Fehlers in der Datenbank falsch ermittelt wurde. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über das Kontaktformular (siehe unter "Kontakt") auf falsche Zuordnungen hinweisen würden.

      Sobald der Fehler korrigiert wurde, haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, ein neues Fallpostfach im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben anzulegen, dem dann die richtige zuständige Stelle zugeordnet ist.

    • Was muss ich tun, wenn die von mir kontaktierte Behörde mir mitteilt, dass eine andere Stelle für mich zuständig ist?
      Sie können die bei Anlage Ihres Fallpostfaches ausgewählte Behörde nachträglich nicht ändern. Über die Schaltfläche "Eine Behörde kontaktieren…" können Sie jedoch bei Bedarf ein neues Fallpostfach erstellen.
    • Werde ich benachrichtigt, wenn in einem Fallpostfach eine Nachricht eingegangen ist?
      Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn eine Nachricht in Ihrem Fallpostfach eingegangen ist. Sie müssen sich dann auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern anmelden, um die Nachricht zu lesen und ggf. lokal abzuspeichern.
    • Kann ich auch Nachrichten von Behörden erhalten, die ich bisher nicht über diese Plattform kontaktiert hatte?
      Sie können nur Nachrichten von zuständigen Stellen und/oder Einheitlichen Ansprechpartnern erhalten, die Sie über diese Plattform bereits kontaktiert haben. Die Kommunikation mit einer Behörde muss immer von Ihnen begonnen werden.
    • Kann ich ein Fallpostfach als Daten-Safe verwenden?
      Ein Fallpostfach ist kein "Daten-Safe". Es wird inkl. aller hochgeladenen Dokumente und gesendeten oder empfangenen Nachrichten nach sechs Monaten Inaktivität automatisch gelöscht. Sie werden rechtzeitig vor der Löschung per E-Mail informiert. Daneben können Sie einzelne Dokumente und/oder Nachrichten sowie das gesamte Fallpostfach aber auch selbst jederzeit löschen.
  5. Handbuch und Nutzungsbedingungen

  6. Technische Anforderungen

Hilfe für öffentliche Stellen